Abrechnung über die Rechtschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, bitten wir um Übermittlung der entsprechenden Daten der Versicherung.

 
Die gesamte Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung ist gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit und ich kann Ihnen für die Deckungsanfrage zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen. Sofern Sie dennoch eine Übernahme der Korrespoindenz wünschen, übernehme ich diese als weiteren Service meiner Kanzlei selbstverständlich gerne für Sie. Auf Wunsch rechne ich dann zudem direkt mit Ihrem jeweiligen Versicherer ab, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.

 

Andernfalls reichen nach der Beratung bei Ihrer Rechtschutzversicherung meine Rechnung ein und bekommen dann von dieser einen Teil oder aber die gesamten Kosten - je nach Vertragsbedingungen - erstattet. 

 

Sollte sich aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben, dass ein sogenannter Selbstbehalt oder ein Eigenanteil vereinbart wurde, so werde ich Sie gerne frühzeitig darüber unterrichten.

Davon unabhängig müssen Sie in diesem Fall dann den Selbstbehalt/Eigenanteil - nach entsprechender Rechnungslegung meinerseits - selbst und direkt an mich erstatten.

 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Rademacher Impressum Datenschutzerklärung

Anrufen

E-Mail

Anfahrt